Unterbringung von Zuwander:innen mit Fluchtgeschichte

inSi e.V.

Die Stadt Singen ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und der Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG) für die Anschlussunterbringung von Geflüchteten und Asylbewerber*innen, die von Landratsamt per Verteilquote zugewiesen werden, zuständig. Mit dem Erlangen eines Aufenthaltstitels, haben Geflüchtete und Asylbewerber*innen das Recht, sich selbst eine reguläre Wohnung zu suchen. Sofern sie keine eigeneangemessene Wohnung finden, werden sie in Anschlussunterbringung einbezogen. Wenn der Asylantrag abgelehnt wird, oder über den Asylantrag 24 Monate nach der Aufnahme in die vorläufige Unterbringung noch nicht entschieden wurde, werden die Geflüchteten in die Anschlussunterbringung zugeteilt. Die Stadt Singen ist verpflichtet, die ihr zugeteilten Geflüchteten zur Vermeidung von Obdachlosigkeit unterzubringen. 

Stand 01.01.2021 leben 1307 Geflüchtete in Anschlussunterbringung in der Stadt Singen. Damit liegt die Stadt Singen mit 385 Personen über dem Gemeindesoll im Verhältnis zur Einwohnerzahl und auf Platz 2 im Ranking der das Soll übererfüllenden Gemeinden innerhalb des Landkreises Konstanz. Noch vor 2018 lebten viele Geflüchtete und Asylbewerber*innen in den großen Gemeinschaftsunterkünften, in denen die Wohnverhältnisse eher beengt und problematisch waren. Mittlerweile gibt es nur noch eine zentrale Gemeinschaftsunterkunft (in der Worblinger Straße), die den dort lebenden Menschen eine sehr gute Wohnsituation bietet. Die meisten der 1307 Geflüchteten in Anschlussunterbringung sind in privatem Wohnraumuntergebracht. Daneben sind noch einige Familien in zwei Anschlussunterbringungsunterkünften untergebracht: Die Stadt Singen hat das Gebäude Fitting Straße 17a als Anschlussunterbringungsunterkunft von Eigentümer*innenangemietet und die in den Wohnungen untergebrachten anerkannten Geflüchteten und Asylbewerber*innen im Rahmen der Anschlussunterbringung übernommen. Des Weiteren hat die Stadt Singen die in der ebenfalls vom Abbaukonzept betroffene Gemeinschaftsunterkunft im Gebäude Cappan Straße 2 wohnenden anerkannten Flüchtlinge und Asylbewerber*innen, im Rahmen der Anschlussunterbringung in das im Eigentum der Stadt befindliche und vollständig sanierte Gebäude Friedinger Straße26 übernommen. Die Stadt Singen arbeitet mit Unterstützung von Integrationsmanager*innen derzeit daran, die dort wohnenden größeren Familien, die trotz intensiver Bemühungen bisher keinen eigenen Wohnraum gefunden haben, in private Wohnungen in Singen oder in andere Gemeinden im Landkreis Konstanz zu vermitteln. Dies erweist sich jedoch als schwierig, da eine Zuweisung in andere Gemeinen je nach Status der Bewohner*innen nicht mehr möglich ist.

Gemeinschaftsunterkünfte

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Anschlussunterbringung

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