Jede Person kann sich in Deutschland auf dem freien Wohnungsmarkt selbst um Wohnraum kümmern.
Der Landkreis ist für die vorläufige Unterbringung der Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften zuständig. Nach Abschluss Ihres Asylverfahrens oder spätestens nach 24 Monaten ist die vorläufige Unterbringung der Geflüchteten beendet und sie können sich auf dem freien Wohnungsmarkt ebenfalls eine eigene Wohnung suchen.
Wohnbroschüre des Landkreises
Noch ist dieser Teil unserer Website im Aufbau. Zum Glück dauert es nicht mehr lange – Der Beitrag ist in Kürze verfügbar.
Hilfreiche Adressen für die Wohnungssuche
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Mietzuschuss (Wohngeld)
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Ehrenamt und Hauptamt Hand in Hand
In und um Singen gibt es zahlreiche ehrenamtliche und hauptamtliche Angebote und Projekte für und mit Migrant*innen.
Ehrenamt
Hauptamt
gemeinsam
Aktuelle Veranstaltungen
Hier findet Ihr Infos zu aktuellen Veranstaltungen
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Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!
Stabsstelle Integration
Interkulturelles Zentrum im alten Zollhaus
Hegaustraße 42
78224 Singen
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