Landesfamilienpass Baden-Württemberg
Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und Eltern einen ermäßigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen (z.B. Freizeitparks, Schwimmbäder, Burgen und Schlösser). Der Landesfamilienpass ist unabhängig vom Einkommen.
Der Pass ist gültig vom 01.01 bis 31.12. eines Jahres.
Mit dem Pass können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.