Das BAMF verweist auf Neuerungen bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen zu den Integrationskursen und Berufssprachkursen: Ab jetzt können alle Asylbewerbende, ungeachtet des Herkunftslandes, an Integrationskursen teilnehmen.
Chancen-Aufenthaltsrecht Anlage 1 zum Trägerrundschreiben 21/22
Chancen-Aufenthaltsrecht Anlage 1 zum Trägerrundschreiben 18/22