Der Vorstand gehört zu den Organen des Vereins, seine Zusammensetzung sowie seine Aufgaben sind in den §8 und §9 der Vereinssatzung geregelt.
Der Vorstand besteht aus dem bzw. der ersten Vorsitzenden und den beiden stellvertretenden Vorsitzenden.
Dem Vorstand des Vereins obliegt die Vertretung des Vereins und die Führung seiner Geschäfte.
Der erste Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand ist über die Geschäftsstelle erreichbar und freut sich, von Mitgliedern, aber auch allen anderen Singenern zu hören. Die drei Vorsitzenden haben immer ein offenes Ohr und helfen sowohl den ehrenamtlich Aktiven als auch direkt Menschen mit Migrationsgeschichte.
Eine weitere Aufgabe des Vorstands ist das politische Engagement in der Stadt Singen. Regelmäßig trifft sich der inSi-Vorstand mit der Rathausspitze und weiteren Akteuren der Integrationsarbeit. Dabei scheut sich das Vorstandsteam nicht, drängende Fragen zu stellen und die Interessen von Mitgliedern, Vereinen und Gruppen und Menschen mit Migrationsgeschichte zu vertreten.