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Stellungnahme zur Resolution des Sprecherrats der ehrenamtlichen Helferkreise im Landkreis Konstanz zur geplanten EU-Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
Der Vorstand von inSi e.V. schließt sich der Resolution des Sprecherrates vollumfänglich an.
Der Resolutionstext lautet:
Resolution des Ehrenamtlichen Sprecherrates im Landkreis Konstanz
„Ehrenamtlicher Sprecherrat vermisst Solidarität mit Schutzsuchenden“
Die EU-Innenminister haben sich am 8. Juni mehrheitlich auf eine EU-Reform ihrer bisherigen Migrationspolitik geeinigt und sich dafür gelobt. Ehrlicherweise bedeutet die Neuregelung eine deutliche Verschärfung des bisherigen Umgangs mit geflüchteten Menschen und die bewusste Schaffung von Flüchtlingen dritten Grades. Die EU erhofft insgesamt schnellere Abschiebungen und Abschreckungseffekte.
Es geht der EU hierbei nicht um die Bekämpfung von Ursachen für Fluchtbewegungen – zweifelsohne geht es vor allem um die weitere Abschottung Europas vor Menschen, die, aus ganz unterschiedlichen Gründen und unter nicht selten unter Lebensgefahr, bei uns Schutz und Asyl suchen.
Das neue EU-Grenzverfahren behandelt Schutz- und Asylsuchende aus Ländern mit bislang unter 20 Prozent Anerkennungsquote oder aus „sicheren Drittstaaren künftig so, als wären sie bei ihrer Ankunft in Europa nicht auf dem Gebiet der EU. Mit diesem Prinzip der „Extra-Territorialität“ wird bestehendes EU-Asylrecht ausgehebelt und faktisch abgeschafft. Zudem soll in diesen „sicheren“ Drittstaaten der Teil-Verzicht auf die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention erlaubt sein. Damit verabschiedet sich auch die Bundesregierung aus ihrer bisherigen Koalitionsvereinbarung und weicht unser Grundrecht auf Asyl auf – ein klarer Abbau rechtsstaatlicher Prinzipien.
In der Theorie sollen die Schutz- und Asylsuchenden bis zu 12 Monate unter haftähnlichen Bedingungen in riesigen Grenz-Lagern auf eine Entscheidung im Schnellverfahren warten, dies jedoch ohne umfassenden Zugang zu rechtlichem Beistand. Innenministerin Nancy Faeser konnte keine menschenrechtlichen Standards im EU-Asylverfahren durchsetzen – gerade auch Familien mit Kindern droht nun eine gefängnisähnliche Inhaftierung während des Verfahrens wohl auch auf unabsehbare Zeit, möglicherweise Jahre, mit allen Folgen für die Betroffenen.
Der Knackpunkt bleibt dabei die Rückführung in die Herkunftsländer: Es ist bislang nur Theorie und weiterhin völlig offen, ob diese überhaupt gelingen kann – wenn, dann wesentlich über nötige Kuhhandel mit Autokraten. Dem Staatschef Tunesiens hat die EU-Kommission bereits rund 900 Millionen Euro Finanzhilfe in Aussicht gestellt, um den Schulterschluss mit der EU herzustellen, dies jedoch ohne jegliche Gewähr für deren Erfolg.
Der Sprecherrat fordert daher, dass vor Inkraftsetzung eines neuen Asylrechts, dessen Notwendigkeit grundsätzlich unumstritten ist,
dass das Dublin-Verfahren abgeschafft wird,
dass Erstaufnahmelager ausschließlich in EU-Staaten geschaffen und einheitliche Standards für diese Lager und die dort praktizierten Asylverfahren festgelegt werden, welche rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen,
dass vor Rückführungen ehrlich geklärt wird, in welche Staaten Abschiebungen überhaupt möglich sind, ohne gegen geltende Grundrechtsnormen zu verstoßen.
„Alle Menschen haben das Recht auf Schutz – wo auch immer sie herkommen, wo auch immer sie sind und wann immer sie gezwungen sind, zu fliehen“, lautet das diesjährige Motto der UNO zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni. Der Ehrenamtliche Sprecherrat vermisst diese Solidarität mit schutzsuchenden Menschen und fordert deshalb die Wahrung bisheriger Standards an Menschenrechten und legalen Zugangswegen sowie Gleichbehandlung.
Der Sprecherrat wird nach den Sommerferien zu diesem Thema eine Podiumsdiskussion mit unseren Bundestagsabgeordneten organisieren.
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