FAQ

FAQs

FAQ steht für „Frequently Asked Questions“ – auf deutsch „Häufig gestellte Fragen“. 

Hier erhaltet Ihr Antworten auf grundlegende Fragen rund um das Thema „Integration“. Solltet Ihr Fragen haben, die auf unserer Website nicht beantwortet werden, sendet diese an kontakt@insi.team 

Wir werden versuchen Eure Fragen zu beantworten und somit unsere FAQs laufend zu ergänzen. 

 

 

FAQ´s

Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer*innen, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler*innen sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen. 
Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges haben (gemäß Bundesvertriebenengesetz) einen gesonderten Status; sie und ihre Nachkommen zählen daher nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. 

21,2 Millionen Menschen und somit 26 % der Bevölkerung haben in Deutschland einen Migrationshintergrund.  

In Singen besitzen ca. 52 % der Einwohner*innen einen Migrationshintergrund. 

Gibt es nicht! Gerüchte über ein Begrüßungs- oder Willkommensgeld sind schlichtweg falsch! Wer Asyl beantragt, bekommt grundsätzlich Leistungen, die den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Kleidung etc. abdecken. Zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens, wie zum Beispiel Fahrkarten, Zeitschriften, Geschenke oder Zigaretten werden Asylsuchenden zusätzlich 135 Euro (Stand: März 2017 für alleinstehende Personen) pro Monat gewährt. In der Zeit, in der Asylsuchende in sogenannten Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden, soll auch dieser Barbetrag zum persönlichen Bedarf („Taschengeld“) vorrangig als Sachleistung gewährt werden. Fazit: Die Regelsätze für Asylbewerber*innen liegen unter Hartz-IV-Niveau. 

Um die teilweise erregte Debatte über steigende Kriminalität infolge der hohen Geflüchtetenzahlen zu versachlichen, erstellt das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2016 eine „Lageübersicht zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“. Darin stellt das BKA fest, dass sich mit dem Anstieg der Zugangszahlen von Geflüchteten in Deutschland auch die Zahl der straffällig gewordenen Asylbewerber*innen erhöhtDas BKA unterstreicht aber ganz deutlich: Der weit überwiegende Teil der seit Anfang des Jahres 2015 nach Deutschland gekommenen Zugewanderten begeht weiterhin keine Straftaten. 

Die Möglichkeit des Familiennachzugs besteht für Angehörige der sogenannten Kernfamilie – das sind Ehegatt*innen, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern, die ohne personensorgeberechtigtes Elternteil in Deutschland leben. 

Der Nachzug ist auf insgesamt 1.000 Personen pro Monat begrenzt und setzt voraus, dass ein humanitärer Grund vorliegt. Die Entscheidung über die Nachzugsberechtigung wird im Rahmen des Visumverfahrens getroffen. 

Das Gesetz enthält eine beispielhafte Aufzählung von humanitären Gründen. Berücksichtigt werden insbesondere die Dauer der Trennung der Familie, die Beteiligung minderjähriger lediger Kinder, bestehende Gefahren für Leib und Leben sowie schwere Krankheit, schwere Behinderung oder schwere Pflegebedürftigkeit. 

Bei der Entscheidung über die Nachzugsberechtigung werden Bemühungen, sich in die deutsche Gesellschaft zu integrieren, positiv berücksichtigt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Lebensunterhalt und/oder der Wohnraum gesichert werden können oder besondere Fortschritte beim Erwerb von Deutschkenntnissen oder ein Studium in Deutschland nachgewiesen werden. Umgekehrt werden insbesondere begangene Straftaten bei der Entscheidung über die Nachzugsberechtigung negativ berücksichtigt. 

Ein Antrag auf Familiennachzug ist grundsätzlich abzulehnen, wenn ein Ausschlussgrund (zum Beispiel: schwerwiegende Straftaten, keine Bleibeperspektive des subsidiär Schutzberechtigten im Bundesgebiet, Ehe wurde nach der Flucht geschlossen) vorliegt. 

ANSPRECHPERSONEN

Hier findet Ihr passende Ansprechpersonen zu Euren Fragen und Anregungen.

Bernhard Grunewald
inSi e.V.
Bernhard Grunewald
1. Vorsitzende inSi e.V.
Ist eigentlich rund um die Uhr
für inSi e.V. aktiv.
Besonders wichtig sind ihm
die Menschen und ihre Anliegen.
Martin  Zimmermann
inSi e.V.
Martin Zimmermann
Geschäftsstelle inSi e.V.
Interkulturelles Zentrum im Alten Zollhaus
+49 7731 9263501
Stefan <br /> Schlagowsky-Molkenthin
inSi e.V.
Stefan
Schlagowsky-Molkenthin
Stadt Singen
Stabsstelle Integration
Kommunaler Integrationsbeauftragter
Leitung Homepageredaktion Hauptamt
Beirat inSi e.V.
Interkulturelles Zentrum im Alten Zollhaus
+49 7731 9263505

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