Sehr geehrte Engagierte im Bereich Integration,
die vielfältigen ehrenamtlichen Angebote in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration der Geflüchteten in unsere Gesellschaft. Wir hoffen, dass die Quarantänesituation es bald ermöglicht, dass diese wieder flächendeckend stattfinden können.
Aus aktuellem Anlass müssen wir jedoch nochmals ausdrücklich auf folgende Hygienemaßnahmen und Schutzvorkehrungen hinweisen:
- Teilnehmerlisten zur Kontaktnachverfolgung
Um im Bedarfsfall die Kontakte nachverfolgen zu können, ist es zwingend notwendig und verpflichtend, dass in allen ehrenamtlichen Angeboten in den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Teilnehmerlisten geführt werden. Diese sind 14 Tage aufzubewahren. Anschließend können diese vernichtet werden.
- Aktueller Testnachweis als Zugangsvoraussetzung
Wir legen Ihnen in der aktuellen Pandemiesituation nahe grundsätzlich einen aktuellen Testnachweis als Zugangsvoraussetzung für ehrenamtliche Angebote zu verlangen. Wir weisen an dieser Stelle noch einmal auf die Möglichkeit hin für entsprechende Schutzmaßnahmen die Pandemiepauschale des Landkreises in Anspruch zu nehmen. Diese kann noch bis 28.02.2022 beantragt werden. Für nähere Informationen diesbezüglich steht Ihnen Frau Gnoerrlich (janine.gnoerrlich@lrakn.de, 07531/800-1198) gerne zur Verfügung.
In einem aktuellen Fall ist eine Kontaktverfolgung nicht möglich, da die Teilnehmerlisten nicht entsprechend geführt wurden. Sollten derartige Fälle erneut auftreten, behalten wir uns zum Schutz aller Beteiligten vor entsprechende Angebote zu untersagen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an mich wenden.
Beste Grüße
Anja Marosits
Referatsleitung Integration
T.+49 7531 800-1178
Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz