Liebe Mitglieder, Fördermitglieder und Interessierte,
das Chancen-Aufenthaltsrecht ist in Kraft!
Mit dem § 104c AufenthG gibt es seit 1.1.2023 ein einjähriges Aufenthaltsrecht für Menschen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Duldung
- am 31.10.2022 fünf Jahre ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- keine vorsätzlichen Straftaten über 50 (allgemeine Straftaten) bzw. 90 (Straftaten nach dem Asyl-/Aufenthaltsrecht)Tagesätzen
- keine wiederholten vorsätzlichen falschen Angaben über Identität/Staatsangehörigkeit, durch die die Abschiebung verhindert wird
Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sollen sich umgehend beraten lassen, um zu klären, ob sie einen Antrag auf das Chancen-Aufenthaltsrecht stellen sollen!
Eine zeitnahe Beratung ist auch deshalb wichtig, weil unklar ist, bis wann der bisher faktisch geltende Abschiebestopp für Personen, die die Voraussetzungen für § 104c AufenthG erfüllen, aber (noch) keinen Antrag gestellt haben, gilt.
Zeitgleich mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sind Veränderungen bei den Bleiberechtsregelungen nach §§ 25a und 25b AufenthG in Kraft getreten. Unter anderem wurden die Voraufenthaltszeiten deutlich reduziert. Dadurch haben geduldete Menschen von 14 bis 26 Jahren nun schon nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland die Option auf § 25a AufenthG. Geduldete ab 27 Jahren können nach sechs (bzw. wenn sie mit minderjährigen Kindern zusammenleben nach vier) Jahren § 25b AufenthG bekommen.
In diesem Sondernewsletter stellen wir Ihnen Arbeitshilfen und Videos zu den Gesetzesänderungen zur Verfügung und verweisen auf Veranstaltungen zu dem Thema. Zeitnah werden wir auch mehrsprachige Kurz-Videos auf Facebook und Instagram zum Chancen-Aufenthaltsrecht veröffentlichen. Schauen Sie für Updates regelmäßig auf unserer Homepage vorbei.
Bitte streuen Sie diese Informationen großflächig, damit so viele Menschen wie möglich von den Gesetzesänderungen profitieren können!
Herzliche Grüße,
Der Vorstand und die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats.